Datenschutz
Bei Online-Umfragen im zivilgesellschaftlichen Bereich, z.B. in der Wirkungsmessung, werden meist personenbezogene Daten mit erhoben. Sobald ein Interesse an demografischen Daten besteht oder offene Texteingabe dabei ist, muss damit gerechnet werden, dass bei Kombination von verschiedenen Antworten oder durch eingegebene persönliche Details auf die Identität von Einzelpersonen geschlossen werden kann, auch wenn Teilnehmende keine Namen oder Kontaktdaten angeben. In diesen Fällen greift die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO; bzw. entsprechende Regelungen im kirchlichen Bereich wie das KDG und das DSG-EKD) und die Verarbeitung der Daten im Rahmen der Umfrage brauchte eine Rechtsgrundlage. Das ist meist eine Einwilligung der Teilnehmenden. Wir können an dieser Stelle natürlich keine umfassende Rechtsberatung geben, sondern stellen Erfahrungswerte und Best-Practices zusammen. Sprecht potenzielle Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Online-Umfragen bitte immer mit den Datenschutzbeauftragten Eurer Organisation ab und plant dafür Zeit ein. Dennoch stellen wir Euch hier verbreitete Arten von Vorkommen personenbezogener Fragen bei Online-Umfragen zusammen, führen die wichtigsten Maßnahmen, die ihr ergreifen könnt und weisen euch auf häufige Fehler bei der Konzeption hin. Wenn ihr euch umfassender mit dem Thema befassen wollt, empfehlen wir auch die Bildungsmaterialien aus dem passenden Bereich in der CDL Academy.
Typen von Online-Umfragen in Bezug auf ihren Umgang mit Personenbezug
Diese Typen helfen, den Personenbezug in Sinne der DSGVO etwas besser zu verstehen. Sie sind jedoch nicht trennscharf, d.h. in der Realität können Umfragen Eigenschaften aus mehreren Typbeschreibungen haben. Wichtig ist, dass die DSGVO immer dann greift, wenn Daten nicht vollständig anonym sind.
Offen personenbezogene Umfrage (Klardatenverarbeitung)
Die Umfrage wird bewusst mit Namen, E-Mail-Adresse, Personalnummer oder anderen direkt identifizierenden Angaben durchgeführt. Das kann passend sein, wenn innerhalb einer Organisation Teilnahmepflicht besteht, Rückfragen gestellt, individuelle Auswertungen über längere Zeiträume angefertigt oder Teilnahmebescheinigungen ausgegeben werden sollen. Dann braucht es aber eine klare Rechtsgrundlage, transparente Information, Zweckbindung, Datensparsamkeit und angemessene Schutzmaßnahmen.
Indirekt identifizierbare Umfrage
Zwar werden keine direkten Identifikationsmerkmale wie Name oder E-Mail-Adresse erhoben. Trotzdem kann unter Umständen ein Rückschluss auf einzelne Personen möglich sein, zum Beispiel durch die Kombination mehrerer Angaben wie Alter, Geschlecht und Wohnort oder durch Inhalte in offenen Textfeldern. Besonders bei Umfragen zur Evaluation unter persönlich bekannten Teilnehmenden mit eher kleineren Teilnehmendengruppen kommt dies vor. Die Umfrage ist deshalb nicht als anonym anzusehen und die erhobenen Daten sind weiterhin als personenbezogene Daten zu behandeln, weil eine Person direkt oder indirekt identifizierbar sein kann. Für die Verarbeitung gelten daher die Anforderungen der DSGVO.
Nur aggregierte Veröffentlichung bei personenbezogener Rohdatenverarbeitung
Die Rohdaten können intern personenbezogen sein, nach außen werden aber nur zusammengefasste Ergebnisse veröffentlicht. Das ersetzt keine datenschutzkonforme Verarbeitung der Rohdaten, senkt aber das Risiko für die betroffenen Personen bei der Weitergabe oder Publikation.
Pseudonymisierte Umfrage
Bei einer pseudonymisierten Umfrage werden die Antworten nicht direkt mit Namen oder anderen unmittelbar identifizierenden Angaben gespeichert. Stattdessen wird ein Code oder eine Kennnummer verwendet. Die Angaben können also nicht ohne Weiteres einer bestimmten Person zugeordnet werden. Eine Zuordnung wäre nur mit zusätzlichen Informationen möglich, die getrennt aufbewahrt und besonders geschützt werden müssen. Auch pseudonymisierte Daten gelten weiterhin als personenbezogene Daten. Deshalb bleibt die DSGVO anwendbar. Genau wie die aggregierte Veröffentlichung ist die pseudonymisierte Speicherung eine Schutzmaßnahme, weil sie das Risiko für die betroffenen Personen verringert.
Getrennte Erhebung ohne Verknüpfung
Es gibt Fälle, in denen personenbezogene Daten entstehen, aber nicht mit den Antworten verknüpft sein müssen und daher getrennt verarbeitet werden können, z.B. wenn eine Verlosung unter den Teilnehmenden stattfindet oder über das Versenden personalisierter Links eine mehrfache Umfrageteilnahme verhindert werden soll. Die eigentlichen Antworten werden in einem Formular erhoben, Kontaktdaten in einem zweiten, getrennten Formular. Wenn es keine Verknüpfung zwischen beiden Datensätzen gibt, können die Antworten faktisch anonym sein, obwohl daneben noch personenbezogene Kontaktdaten verarbeitet werden. Datenschutzrechtlich sind dann die Kontaktliste und die Antworten getrennt zu bewerten und für die personenbezogenen Anteile sind Rechtsgrundlage und Information erforderlich.
Zunächst personenbezogen, später anonymisiert
Die Umfrage startet mit Personenbezug. Nach Abschluss werden Identifikatoren gelöscht und nur noch anonymisierte oder rein aggregierte Ergebnisse weiterverwendet. Das ist oft ein praktikabler Mittelweg, wenn echte Anonymität während der Erhebung noch nicht möglich ist. Häufige Methoden sind die Entfernung der Identifikatoren und Re-Identifikatoren, Randomisierung und Generalisierung. Auch die o.g. Aggregation kann ein Weg sein. In der praktischen Umsetzung führt dies insbesondere bei Freitextfeldern dennoch oft zu viel Arbeitsaufwand. In zivilgesellschaftlichen Arbeitsfeldern, in denen nur ab und zu eine Umfrage durchgeführt ist besteht oft kein Zugang zu DSGVO-konformen Tools, die dies übernehmen können. Eine Rechtsgrundlage und transparente Information für die Erhebung und die Verarbeitungsschritte bis zur Anonymisierung ist natürlich dennoch erforderlich.
Vollständig anonyme Umfrage
Es werden von Anfang an keine Angaben erhoben, mit denen einzelne Personen identifiziert werden können. Das ist die datenschutzärmste Variante, aber nur dann tragfähig, wenn eine Re-Identifizierung nicht möglich ist. Bei Online-Umfragen ist wichtig zu beachten, dass auch IP-Adressen, Cookie-IDs und ähnliches als personenbezogene Daten gelten. Einige Tools ermöglichen serverseitige Nicht-Speicherung oder sofortige Kürzung von IP-Adressen. Hierbei ist es wichtig, die Einstellungen der geplanten Tools genau unter die Lupe zu nehmen. Die Grundsätze des Datenschutzes gelten für anonyme Daten nicht, d.h. anonyme Daten dürfen jederzeit beispielsweise für statistische oder für Forschungszwecke auch als Rohdaten weitergegeben werden. Auch eine Veröffentlichung als Open Data wäre ohne weitere Einverständniserklärungen von Teilnehmenden möglich. Beispiele für anonyme Umfragen sind einfache offene Online-Umfragen auf großen Veranstaltungen, bei denen ohne Speichern von IP-Adressen oder anderem nur wenig gefragt wird, z.B. „Wie zufrieden bist du heute mit der Veranstaltung“ als Ranking auf einer Skala. Ähnlich funktionieren auch Terminals mit Smiley-Buttons am Ausgang von Gebäuden oder in öffentlichen Toiletten.
Maßnahmen
Es wird deutlich, dass in den meisten Fällen zumindest für einen Teil der Erhebung Personenbezug schwer auszuschließen ist. Dann finden die Regelungen der DSGVO Anwendung. Das bedeutet, dass zum einen passende Schutzmaßnahmen für die Daten zu ergreifen sind, damit sie nur gemäß dem vorab kommunizierten Zweck verarbeitet werden. Zum anderen ist eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung erforderlich, verbunden mit transparenten Informationen für die Teilnehmenden. Bei Online-Umfragen wird das meistens eine Einwilligungserklärung der Teilnehmenden sein, ggf. auch durch ihre Teilnahme an der Umfrage.
Datenschutzinformation
Alle Teilnehmenden an der Umfrage sollten nach Art.13 DSGVO vorab über ihre Rechte sowie über den Umfang und Zweck der Umfrage aufgeklärt werden – dafür gibt es eine Datenschutzerklärung oder auch Datenschutzinformation mit klar definierten Inhalten. Wir haben für die verschiedenen Typen Vorlagen mit markierten Platzhaltern erstellt, die alle Informationen beinhalten, die in den meisten Fällen benötigt werden. Diese könnt ihr frei weiternutzen und mit den Informationen für Eure Organisation und jeweilige Umfrage befüllen: HIER DIE VORLAGEN EINFÜGEN
Rechtsgrundlage
Für jede Verarbeitung personenbezogener Daten benötigt Ihr eine Rechtsgrundlage. Die Vorlagen für die Datenschutzinformation gehen davon aus, dass ihr eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO einholt. Als Einwilligung kann bei Online-Umfragen auch gelten, dass Teilnehmende nach Wahrnehmung der Datenschutzinformation willentlich entscheiden, teilzunehmen – es braucht nicht immer ein Feld zum Anhaken. Dann braucht Ihr aber gut sichtbare Formulierungen wie z.B. „Durch Klicken auf Start willigst Du ein…“, denn eine Einwilligung muss „unmissverständlich durch eine bestätigende Handlung“ erfolgen. Ihr müsst jedoch auch mit einbeziehen, dass Teilnehmende ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können und Ihr die mit ihrer Person verbundenen Daten wieder löschen müsst – egal an welchem Zeitpunkt der Auswertung ihr Euch befindet. Eine belastbare Einwilligung für die Verarbeitung für einen oder mehrere vorab festgelegte Zwecke braucht Ihr aber auf jeden Fall, wenn besonders schützenswerte Daten verarbeitet werden. Das könnt ihr in Art. 9 DSGVO nachlesen. Darunter fallen Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen. Es betrifft auch die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung. Wichtig ist auch, das Verhältnis der Antwortenden zu den Fragenden zu bewerten – so kann bei Mitarbeitenden im Arbeitskontext oft nicht von einer freiwilligen Einwilligung gesprochen werden. Besser wäre es hier, eine Rechtsgrundlage aus dem Arbeitsrecht oder aus Kollektivvereinbarungen zu finden. In manchen Fällen könnte auch argumentiert werden, dass es um berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO geht. Zum Beispiel könnte eine Mitgliederzufriedenheitsumfrage eines Vereins oder Verbands in Betracht kommen, da sie innerhalb der bestehenden Beziehung erwartbar sind – aber nur, wenn die Fragen nicht unnötig tief in die Privatsphäre eingreifen und Widerspruchsmöglichkeiten bestehen. Auch für die Wahl der Rechtsgrundlage ist es sinnvoll, sich mit dem Datenschutzbeauftragten Eurer Organisation abzustimmen. Im Zweifelsfall entscheiden sich viele für die Einwilligung.
Aufnahme ins Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Nach Art. 30 DSGVO müssen alle Organisationen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen – hier solltet Ihr auch Eure Umfrage aufnehmen.
Schutzmaßnahmen
Außerdem solltet Ihr technische und organisatorische Maßnahmen („TOM“) ergreifen, um die Verarbeitung der Daten so zu schützen, dass sie tatsächlich nur in dem Rahmen stattfinden, der von den Teilnehmenden erlaubt worden ist. Hier einige beispielhafte Maßnahmen:
Datensparsamkeit oder Datenminimierung – Stellt nur Fragen, die für den Zweck der Umfrage wirklich erforderlich sind. Geht besonders kritisch mit Freitextfeldern um.
Wahl und Konfiguration der Umfragetools – Aus der DSGVO ergeben sich Vorgaben bzgl. der Auswahl der verwendeten Tools. Besonders wichtig sind dabei der Verzicht auf Weiterverarbeitung von Daten, z.B. beim Tracking, sowie ein Serverstandort innerhalb der EU. Außerdem braucht Ihr einen passenden Auftragsverarbeitungsvertrag. Es gibt in der DSGVO definierte Voraussetzungen wie ein Angemessenheitsbeschluss oder andere geeignete Garantien, unter denen auch Anbieter außerhalb der EU genutzt werden können. Hierbei braucht es aber besondere Sorgfalt, da es nicht ausreicht, dass das Unternehmen „auch“ Server in der EU hat. Unsere Bewertungsmatrix zur Auswahl eines passenden Online-Umfragetools zeigt auch Angaben der Vertreiber zur DSGVO Konformität der aufgeführten Tools. Die Übermittlung von Daten in Drittländer muss auch in den Datenschutzinformationen offengelegt werden.
Sichere Speicherung der Daten – Auch die verwendeten Tools zur Ablage der Daten müssen diesen Kriterien entsprechen. Außerdem muss über ein geeignetes Rechte- und Rollenkonzept sichergestellt sein, dass nur berechtigte Personen Zugriff haben. Schließlich braucht Ihr geeignete Löschfristen, die Ihr ebenfalls bereits in den Datenschutzinformationen hinterlegt. Sobald die Daten für den Zweck nicht mehr nötig sind, sind sie zu löschen oder zu anonymisieren, sofern keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Zur Sicherheit gehören aber auch eine Transportverschlüsselung (HTTPS/TLS) und starke Passwörter sowie regelmäßige Updates Eurer Systeme.
Auch die oben in den Typen schon berücksichtigte Maßnahmen wie getrennte Speicherung von Kontraktdaten und Antworten, Pseudonymisierung und Anonymisierung sind Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
Interne Prozesse - Um im Falle von Nachfragen und Löschanforderungen handeln zu können, braucht Ihr intern einen praktikablen Prozess, um Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Widerruf einer Einwilligung bearbeiten zu können. Bei Online-Umfragen ist das nur realistisch, wenn Ihr schon vorab wisst, ob und wie einzelne Datensätze einer Person zugeordnet werden können.
Interne Prozesse müssen auch vorab für den Fall einer Datenpanne verabredet sein. Diese tritt ein, wenn Antworten versehentlich offengelegt, falsch versendet oder unbefugt abgerufen werden.
Viele dieser Maßnahmen werden in Organisationen zentral durch die Datenschutzbeauftragten, die IT Administration und andere Akteur*innen eingerichtet und müssen nicht für jede Umfrage neu geklärt werden. Dennoch solltet Ihr sicherstellen, dass Ihr diesbezüglich gut informiert seid, wenn Ihr eine Online-Umfrage startet.
Datenschutzfolgeabschätzung
Wenn die Umfrage voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten der Betroffenen mit sich bringt, müsst Ihr mithilfe Eures Datenschutzbeauftragten vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Das kann z. B. eher relevant werden bei sensiblen Daten, sehr großen Datensätzen, Profiling, besonders schutzbedürftigen Gruppen oder systematischer Auswertung. Ein Beispiel könnte eine bundesweite Online-Befragung einer Opferhilfe-Organisation zu häuslicher oder sexualisierter Gewalt sein – oder eine Umfrage unter Minderjährigen zu Suizidalität, Selbstverletzung oder Missbrauchserfahrungen. Viele zivilgesellschaftliche Themen fallen unter die besonders schutzwürdigen Daten.
Häufige Fehler
Bei Umfrageprojekten, die wir im Civic Data Lab als Datenvorhaben oder in der Datensprechstunde kennengelernt haben, kam es oft zu ähnlichen Stolpersteinen. Dies sind keine „großen“ Rechtsverstöße, sondern liegen in mangelndem Verständnis bei der Konzeption. Wir haben daher ein paar zusammengestellt, damit Ihr in Euren Projekten darauf achten könnt. ###Über Datenschutz erst nach der Erhebung nachdenken Es kommt immer wieder vor, dass Online-Umfragen in der Zivilgesellschaft durchgeführt werden und versehentlich als anonym eingestuft sind, obwohl beispielsweise eine Re-Identifizierung möglich ist. Im Nachgang ist es dann zu spät, um eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen und die Teilnehmenden zu informieren. Oft wird einfach gestartet, ohne klar festzulegen, ob die Umfrage auf Einwilligung, Vertrag, gesetzlicher Pflicht oder berechtigten Interessen beruht. Gerade bei „berechtigten Interessen“ ist der Fehler häufig, dass keine echte Abwägung gemacht wird und die vernünftigen Erwartungen der Teilnehmenden nicht geprüft werden. Transparenz allein ersetzt diese Abwägung nicht. Das kann dazu führen, dass die Antworten, die die Identifizierung von Einzelpersonen ermöglichen, unausgewertet gelöscht werden müssen. Daher gehört die Thematisierung des Datenschutzes zur Konzeption einer Umfrage.
Fälschlich von „anonym“ sprechen
Viele Online-Umfragen werden als anonym bezeichnet, obwohl das Tool technische Zusatzdaten verarbeitet oder die Antworten über seltene Merkmalskombinationen bzw. Freitexte doch einzelnen Personen zugeordnet werden könnten. Der praktische Fehler ist also weniger das Wort selbst als die fehlende ehrliche Risikoanalyse.
Keine Zeit für Überarbeitung einplanen
Die Absprachen mit den Datenschutzbeauftragten und die notwendigen Überarbeitungen innerhalb des Fragebogens sowie bei den Prozessen und sonstigen Schutzmaßnahmen können unter Umständen den Zeitplan für die Umfragedurchführung durcheinanderbringen und haben schon viele in Stress versetzt. Hier hilft nur, genau Zeit einzuplanen.
Zu viele Fragen und unnötige Daten
Häufig werden mehr Daten erhoben als für den Zweck nötig sind: genaue Geburtsdaten statt Altersgruppen, genaue Orte statt Regionen, Freitextfelder ohne Not, Kontaktdaten „vorsorglich“ oder weil es schon immer so gemacht wurde. Hier besteht aber auch immer eine Abwägung, da zu starke Generalisierung zu schwieriger Vergleichbarkeit mit anderen Datensätzen führt. Gemeinsame Standards können hier Abhilfe schaffen.
Später entstehen weitere Ideen für die Nutzung von Daten, diese sind aber nicht im Zweck der Datenverarbeitung enthalten, über den die Nutzer*innen informiert worden sind.
Daten nicht für jeden Zweck neu zu erheben, ist grundsätzlich sinnvoll – schon allein, um die zeitlichen Ressourcen der Befragten zu schonen. Oft entstehen Ideen für weitere Anwendungen aber erst, wenn die Daten vorliegen. Dann ist eine weitere Verwendung jedoch nicht mehr zulässig. Eine Idee könnte sein, in Pre-Test mithilfe von KI synthetische Daten zu erzeugen, die ebenfalls helfen, Ideen zu entwickeln. Außerdem sollten Auswertungsmethoden vorab schon ins Auge gefasst werden. Auch Maßnahmen zur Anonymisierung können helfen, um Daten dann weiterverwenden zu dürfen.
Datenschutzinformationen zu kompliziert
Häufig basieren die veröffentlichten Datenschutzerklärungen auf Texten von Jursitinnen in komplizierter Sprache, die jede Eventualität absichern. Diese Informationen werden jedoch nur von wenigen Menschen wirklich gelesen und erfasst. Gerade bei Umfragen, mit denen sich zivilgesellschaftliche Organisationen an Klientinnen wenden, ist es ihre Verantwortung die begleitenden Informationen niedrigschwellig zu gestalten.
Zugriff auf Daten durch gemeinsame Toolnutzung ungeklärt
In vielen Organisationen kommt es zu Unsicherheiten, wenn Tools gemeinsam administriert werden oder Zugänge zum Kostensparen geteilt werden. Wichtig ist, über verschiedene Nutzerkonten und eine Administrierung mit klaren Rollenkonzepten sicherzustellen, dass nur diejenigen auf die Daten zugreifen dürfen, die die Berechtigung haben. Für die genauere Definition ist hilfreich zu klären: Wer ist Verantwortlicher? Wer ist Auftragsverarbeiter? Gibt es gemeinsame Verantwortliche (Art. 26 DSGVO)?
Bei organisationsinternen Tools innerhalb der Cloudumgebung wird der Absender mitgespeichert
Wer die Forms-Anwendungen innerhalb der eigenen Organisationsumgebung bei Google oder Microsoft verwendet, sollte sicherstellen, dass keine Daten über eingeloggte Absender*innen der Formulare mitgespeichert werden.
Löschen wird vergessen oder die Frist erst gar nicht festgelegt
Für viele ist das Online-Umfrageprojekt abgeschlossen, wenn die Ergebnisse kommuniziert wurden. Das Löschen der Rohdaten wird in der Praxis daher oft vergessen oder aufgeschoben. Schon bei der Planung kann eine Kalendererinnerung zum Ablauf der Frist helfen.
Kein Abschluss passender Auftragsverarbeitungsverträge
Anbietende von Tools, die Ihr für Online-Umfragen einsetzt, sind Auftragsverarbeiter, mit denen Ihr nach Art. 28 DSGVO einen Vertrag abschließen müsst. Daher seid Ihr dafür verantwortlich, dass sie im Sinne der gesetzlichen Regelegungen agieren und Euer Bemühen darum wird durch einen stimmigen Auftragsverarbeitungsvertrag dokumentiert. Viele Anbieter bieten Verträge zum Download an, die Ihr nur noch prüfen und bei Passung unterzeichnen müsste. Kirchliche Organisationen, deren Datenschutzbestimmungen in KDG oder DSG-EKD benötigen dazu oft noch Ergänzungsvereinbarungen, die sich auf die entsprechenden Paragrafen beziehen.
Disclaimer
Noch einmal der Hinweis: Wir geben hier keine Rechtsberatung, sondern stellen Grundlagenwissen und Best Practices zusammen. Wir möchten euch außerdem darauf hinweisen, dass wir zur Erstellung dieser Seite KI genutzt haben und zwar für diese Aufgaben: Verallgemeinerung einer Vorlage für die Datenschutzinformation bei der Online-Umfrage eines unserer Datenvorhaben sowie Vervielfältigung auf verschiedene Typen sowie Sparring für die Inhalte.